Sachkundenachweis – NÖ Hundehaltegesetz
Seit Juni 2010 gilt in Niederösterreich die neue Verordnung der Landesregierung zum Hundehaltegesetz. In diesem ist nun genau geregelt welche Hunderassen davon betroffen sind
§2 Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential , folgende Rassen:
American Staffordshire Terrier
Bandog
Bullterrier
Dogo Argentino
Pitt Bull
Rottweiler
Staffordshire Bullterrier
Tosa Inu
Die Verordnung gilt auch für Mischlinge der genannten Rassen. (Auch wenn eine nicht gelistete Rasse mit einer genannten Rasse gemischt wurde.)
In erster Linie hängt die Dauer vom Ausbildungsstand Ihres Hundes ab. In der Regel mindestens 10 Stunden eine Absolvierung eines Hauptkurses (Frühjahr oder Herbst ) wäre jedoch anzuraten.
Absolvierung des allgemeinen Teils (Theorie) der Ausbildung in der Dauer von mindestens 4 Stunden über das Wesen und Verhalten des Hundes.
Durchführung des praktischen Teils der Ausbildung in der Dauer von mindestens 6 Stunden über Leinenführigkeit, Sitzen, Freifolgen sowie den Stressfreien Umgang mit Ihrem Vierbeiner.
In unserer Ortsgruppe, ist unser Obmann berechtigt vom Land NÖ die Prüfung abzunehmen und den entsprechenden Befähigungsnachweis auszustellen.
Was benötige ich bei der Anmeldung:
Versicherungsnachweis (Personenschäden € 500.000,00 – Sachschäden € 250.000,00)
Chip Nummer und Nummer der Hundemarke
Meldezettel (Hauptwohnsitz muss in NÖ sein)
Bei bestandener Prüfung erhält der Hundeführer die Bestätigung, dass der Kurs absolviert wurde.
Diese Bestätigung ist dann der jeweiligen Gemeinde vorzulegen.
Der NÖ Sachkundenachweis ist in Wien nicht anerkannt.
Der Wiener Hundeführschein ist in NÖ anerkannt.
Ansprechperson: Josef Okenka: 0676 637 56 26
Andrea Fostel-Wonesch: 0664 92 33 528